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Höfeordnung

für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Verlag: Beck, C H
ISBN: 978-3-406-66309-3
GTIN: 9783406663093
Einband: Fester Einband
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Zum Werk
Die Höfeordnung verhindert die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muss, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gehörenden Erben erhalten Abfindungen, die nach dem steuerrechtlich ermittelten Hofeswert berechnet werden.
Dieser bewährte und renommierte Kommentar liefert allen mit dem Höferecht befassten Praktikern verständliche Erläuterungen, solide Lösungsvorschläge und praxiserprobte Entscheidungshilfen.
Das Werk kommentiert die Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein umfassend, souverän und präzise. Auch die Höfeverfahrensordnung ist eingehend kommentiert. Weitere höferechtlich bedeutsame, anerbenrechliche Vorschriften sind ebenfalls berücksichtigt. Die Autoren gehen den Rechtsfragen auf den Grund, setzen Denkanreize und vermitteln konkrete Handlungsanregungen für die Praxis. Ihre berufliche Herkunft aus Gericht, Anwaltschaft und Notariat sowie ihr engagierter Austausch untereinander garantieren die inhaltliche Durchdringung der Themen und eine optimale Vernetzung der Kommentierung.
Vorteile auf einen Blick
- hochaktuelle Kommentierung
- umfassend, analytisch und meinungsfreudig
- praxisorientiert und richtungsweisend
Zur Neuauflage
Die 11. Auflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand Anfang 2015. Das Werk erhielt eine tiefgreifende Überarbeitung, die von den neuen Autoren mit größter Fachkunde und viel Engagement angegangen wurde. Auf Grundlage einer akribischen Auswertung der vergangenen Gesetzesänderungen (z.B. zum Kostenrecht) sowie der gesamten Rechtsprechung und Literatur zum Höferecht ist somit eine hochaktuelle Neubearbeitung entstanden.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Christian Lüdtke-Handjery war Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock und langjähriger Herausgeber des Kommentars. Ihm ist für die 11. Auflage Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen nachgefolgt, ein hervorragender Kenner des Höferechts wie auch des sonstigen Landwirtschaftsrechts. Als weitere namhafte und erfahrene Autoren unterstützen ihn Dr. Franz-Josef Brinkmann, Richter am OLG Oldenburg, Jens Haarstrich, Rechtsanwalt in Peine und Dr. Heiner Roemer, Notar in Jülich.
Zielgruppe
Das Werk ist vorrangig konzipiert für alle Praktiker, die mit dem Landwirtschaftsrecht im Allgemeinen und dem Höferecht im Speziellen befasst sind: Richter, Rechtsanwälte insbesondere Fachanwälte für Agrarrecht, Notare, Mitarbeiter in Landwirtschaftsbehörden und -verbänden sowie Rechtspfleger. Aber auch der Agrarrechtswissenschaft will der Kommentar neue Impulse vermitteln.

Zum Werk
Die Höfeordnung verhindert die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muss, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gehörenden Erben erhalten Abfindungen, die nach dem steuerrechtlich ermittelten Hofeswert berechnet werden.
Dieser bewährte und renommierte Kommentar liefert allen mit dem Höferecht befassten Praktikern verständliche Erläuterungen, solide Lösungsvorschläge und praxiserprobte Entscheidungshilfen.
Das Werk kommentiert die Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein umfassend, souverän und präzise. Auch die Höfeverfahrensordnung ist eingehend kommentiert. Weitere höferechtlich bedeutsame, anerbenrechliche Vorschriften sind ebenfalls berücksichtigt. Die Autoren gehen den Rechtsfragen auf den Grund, setzen Denkanreize und vermitteln konkrete Handlungsanregungen für die Praxis. Ihre berufliche Herkunft aus Gericht, Anwaltschaft und Notariat sowie ihr engagierter Austausch untereinander garantieren die inhaltliche Durchdringung der Themen und eine optimale Vernetzung der Kommentierung.
Vorteile auf einen Blick
- hochaktuelle Kommentierung
- umfassend, analytisch und meinungsfreudig
- praxisorientiert und richtungsweisend
Zur Neuauflage
Die 11. Auflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand Anfang 2015. Das Werk erhielt eine tiefgreifende Überarbeitung, die von den neuen Autoren mit größter Fachkunde und viel Engagement angegangen wurde. Auf Grundlage einer akribischen Auswertung der vergangenen Gesetzesänderungen (z.B. zum Kostenrecht) sowie der gesamten Rechtsprechung und Literatur zum Höferecht ist somit eine hochaktuelle Neubearbeitung entstanden.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Christian Lüdtke-Handjery war Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock und langjähriger Herausgeber des Kommentars. Ihm ist für die 11. Auflage Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen nachgefolgt, ein hervorragender Kenner des Höferechts wie auch des sonstigen Landwirtschaftsrechts. Als weitere namhafte und erfahrene Autoren unterstützen ihn Dr. Franz-Josef Brinkmann, Richter am OLG Oldenburg, Jens Haarstrich, Rechtsanwalt in Peine und Dr. Heiner Roemer, Notar in Jülich.
Zielgruppe
Das Werk ist vorrangig konzipiert für alle Praktiker, die mit dem Landwirtschaftsrecht im Allgemeinen und dem Höferecht im Speziellen befasst sind: Richter, Rechtsanwälte insbesondere Fachanwälte für Agrarrecht, Notare, Mitarbeiter in Landwirtschaftsbehörden und -verbänden sowie Rechtspfleger. Aber auch der Agrarrechtswissenschaft will der Kommentar neue Impulse vermitteln.

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AutorLange, Rudolf (Hrsg.) / Brinkmann, Franz-Josef (Weitere Bearb.) / Wulff, Hans (Hrsg.) / Haarstrich, Jens (Weitere Bearb.) / Lüdtke-Handjery, Christian (Hrsg.) / Lüdtke-Handjery, Elke (Hrsg.) / Roemer, Heiner (Weitere Bearb.) / Jeinsen, Ulrich von (Hrsg.)
VerlagBeck, C H
EinbandFester Einband
Erscheinungsjahr2015
Seitenangabe644 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
AbbildungenLeinen
MasseH22.4 cm x B14.1 cm x D4.0 cm 1'004 g
Auflage11., neubearbeitete Auflage
ReiheGrauer Kommentar
Gewicht1004
ISBN978-3-406-66309-3

Weitere Titel von Rudolf (Hrsg.) Lange

Alle Bände der Reihe "Grauer Kommentar"

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