Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm fur die Personensorge schaffen,weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende Unterstutzung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch gepragt sind. Im Rahmen des vorliegenden Werkes werden diese interdisziplinaren Bezuge beleuchtet. Dadurch wird auch die Systematik fur samtliche Beistandschaften herausgearbeitet und die Beistandschaft im Kontext des Familienrechts behandelt.Die Begleitbeistandschaft ist zusatzlich eine Massnahme die der Zustimmung bedarf. Folglich gewahrleistet sie auch Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken von weiteren subsidiaren Dienstleistungen, aber auch das Verhaltnis zur UN-Behindertenrechtskonvention vertieft gepruft.