Das Gemeinwesen geht eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen über Arbeitsleistung mit Privaten ein. Sind diese dem öffentlichen Recht zuzuordnen, handelt es sich meistens um öffentliche Dienstverträge. Wenig beachtet wird, dass der Staat neben öffentlichen Arbeitsverhältnissen auch weitere Typen von Rechtsverhältnissen über Arbeitsleistung abschliessen kann. Hierzu gehört der öffentlich-rechtliche Auftrag, also das öffentlich-rechtliche Pendant zum einfachen Auftrag nach Art. 394 ff. OR. In der vorliegenden Dissertation wird der öffentlich-rechtliche Auftrag anhand von Praxisbeispielen verwaltungsrechtsdogmatisch untersucht und mit Blick auf verschiedene Fragen aus verwaltungsorganisatorischer, materiell-rechtlicher, prozessrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht rechtlich eingeordnet.