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Das Proprium der Rechtswissenschaft (eBook)

Verlag: Mohr Siebeck
ISBN: 978-3-16-160624-3
GTIN: 9783161606243
Einband: PDF
Verfügbarkeit: Download, sofort verfügbar (Link per E-Mail)
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Was macht Recht zur Wissenschaft? Dieser Frage gehen die Autoren der hier gesammelten Aufsätze nach. Die Juristerei ist eine selbstbewusste Disziplin. Die offensichtliche praktische Bedeutung des Fachs bietet ihr Schutz vor Selbstzweifeln. Der Hunger der Praxis nach Heerscharen gut ausgebildeter Juristen tut ein Übriges. Doch im universitären Wettbewerb der Fächer sind beides eher schwache Argumente. Noch beunruhigender ist, dass viele dogmatische Argumente auf sozialwissenschaftlichen Konzepten gründen. Schon in der Rechtsanwendung führt dies zu Friktionen: Ein Gericht kann weder mit einem exakten mathematischen Modell etwas anfangen noch mit Regressionen, die so gut spezifiziert sind, dass der Fehlerterm normalverteilt ist. Wenn man die Juristerei für harte Sozialwissenschaften öffnet, kommt das Fach also nicht ohne Vermittler aus. Noch prekärer ist die Lage in der Rechtspolitik: Können Juristen den Gesetzgeber mit eigener wissenschaftlicher Autorität beraten oder lassen sich die Regelungsziele guter Gesetzgebung besser aus der Perspektive von Ökonomen, Psychologen oder Soziologen definieren? Die traditionell fraglose Einheit von Wissenschaft und Praxis wird zu einem voraussetzungsvollen Unterfangen. Nicht zuletzt mag manch ein juristischer Wissenschaftler versucht sein, sich ganz auf die Position des Beobachters zurückzuziehen. Dann ist das Recht bloß noch Forschungsgegenstand. Einen Beitrag zur Entwicklung der Dogmatik will solch ein Wissenschaftler nicht mehr leisten. Dies führt zu der Frage nach der Eigenständigkeit der Rechtslehre im Konzert der Wissenschaften - der Frage nach dem 'Proprium der Rechtswissenschaft'.

Was macht Recht zur Wissenschaft? Dieser Frage gehen die Autoren der hier gesammelten Aufsätze nach. Die Juristerei ist eine selbstbewusste Disziplin. Die offensichtliche praktische Bedeutung des Fachs bietet ihr Schutz vor Selbstzweifeln. Der Hunger der Praxis nach Heerscharen gut ausgebildeter Juristen tut ein Übriges. Doch im universitären Wettbewerb der Fächer sind beides eher schwache Argumente. Noch beunruhigender ist, dass viele dogmatische Argumente auf sozialwissenschaftlichen Konzepten gründen. Schon in der Rechtsanwendung führt dies zu Friktionen: Ein Gericht kann weder mit einem exakten mathematischen Modell etwas anfangen noch mit Regressionen, die so gut spezifiziert sind, dass der Fehlerterm normalverteilt ist. Wenn man die Juristerei für harte Sozialwissenschaften öffnet, kommt das Fach also nicht ohne Vermittler aus. Noch prekärer ist die Lage in der Rechtspolitik: Können Juristen den Gesetzgeber mit eigener wissenschaftlicher Autorität beraten oder lassen sich die Regelungsziele guter Gesetzgebung besser aus der Perspektive von Ökonomen, Psychologen oder Soziologen definieren? Die traditionell fraglose Einheit von Wissenschaft und Praxis wird zu einem voraussetzungsvollen Unterfangen. Nicht zuletzt mag manch ein juristischer Wissenschaftler versucht sein, sich ganz auf die Position des Beobachters zurückzuziehen. Dann ist das Recht bloß noch Forschungsgegenstand. Einen Beitrag zur Entwicklung der Dogmatik will solch ein Wissenschaftler nicht mehr leisten. Dies führt zu der Frage nach der Eigenständigkeit der Rechtslehre im Konzert der Wissenschaften - der Frage nach dem 'Proprium der Rechtswissenschaft'.

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AutorSchön, Wolfgang (Hrsg.) / Engel, Christoph (Hrsg.)
VerlagMohr Siebeck
EinbandPDF
Erscheinungsjahr2021
Seitenangabe343 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
Masse2'618 KB
PlattformPDF
Verlagsartikelnummer978-3-16-160624-3
ISBN978-3-16-160624-3

Über den Autor Wolfgang (Hrsg.) Schön

Prof. Dr. Wolfgang Schön Studium der Rechtswissenschaft und der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bonn 1979 - 1984; Promotion 1985, Habilitation 1992; Ord. Professor an der Universität Bielefeld 1992 - 1996; Ord. Professor an der Universität Bonn 1996 - 2002; seit 2002 Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen.   Dr. Johanna Stark Studium der Philosophie, Logik & Wissenschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der University of Oxford (2003-2007); Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (2006-2011); Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München (2016); seit Januar 2017 wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen und Lehrbeauftragte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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