Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) brachte umfassende Änderungen des Aktienrechts. Im Zentrum der Neuerungen stehen das Mitspracherecht der Anteilseigner bei der Vorstandsvergütung und der gesonderte Vergütungsbericht, den Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr erstellen müssen. Parallel zum ARUG II wurde auch der DCGK grundlegend geändert und ist am 20.3.2020 in Kraft getreten. Weitere wichtige Änderungen des Aktienrechts enthielt das Covid-19-Maßnahmengesetz, dass wesentliche Erleichterungen für die Durchführung einer Hauptversammlung vorgesehen hat. Wissenschaftlich anspruchsvoll und zugleich praxisorientiert stellt die Kommentierung des Heidelberger Kommentars die Auswirkungen dieser Reformen auf die Praxis dar. Auch die für kapitalmarktorientierte Unternehmen wichtigen Vorschriften sowie der DCGK werden erläutert. Ergänzend werden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung dargestellt. Die Unternehmensbewertung ist wichtig beim Konzernrecht und beim Spruchverfahren. Das Autorenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung garantiert einen hohen Praxisbezug und schlägt eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Kommentierung orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In der Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur werden wissenschaftliche Akzente gesetzt.
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