Vor dem Hintergrund der Zahlen polizeilicher Kriminalstatistiken werden in diesem Buch Formen, Hintergründe und Ursachen von Gewaltentstehung diskutiert. Daraus entstehend wird die Genderorientierung in der Sozialen Arbeit nahe gelegt und wie man mit der Methode der konfrontativen Pädagogik auch einen Arbeitsansatz für gewaltbereite Mädchen nutzen kann. Dies bekommt einen Praxisbezug vor allem durch das vorgestellte und von der Autorin selbst konzipierte Anti-Gewalt- und Kompetenztraining "Yes, she can!".
;Obdachlose Frauen stellen noch immer ein soziologisch schwer fassbares Phantom dar, bewegen sie sich in ihrem täglichen Daseinskampf doch mehr oder weniger anonym innerhalb unserer Gesellschaft. Einige sammeln Pfandflaschen, andere durchforsten die Abfallcontainer in den Hinterhöfen der Lebensmittelfilialen. Bisweilen tauchen sie in niederschwelligen Hilfeeinrichtungen auf, bleiben ansonsten aber unsichtbar¿ Ausgehend von stadtsoziologischen Raum- und Aneignungsstrategien werden ¿ neben rechtlichen Problematiken - die weibliche Wohnungs-/ Obdachlosigkeit im Sinne des Lebenslagen-Ansatzes untersucht, wobei ihre spezifischen Lebensverhältnisse und subjektiven Deutungsmuster ebenso wie ihre Überlebens- und Bewältigungstaktiken innerhalb realer ¿Alltagswelten¿ als ein Strukturmerkmal für die gesellschaftliche und geschlechtsspezifische Ver-teilung von Chancen und Risiken analysiert werden. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob über Theaterpädagogische Ansätze eine (Re)Integration obdachloser Frauen als Repro-duktion der sozialen und geschlechtlichen Ordnung erreicht werden kann.
;Berlin ist eine Stadt mit reichen demokratischen Traditionen. Diese haben - das wird oft vergessen - revolutionäre Wurzeln: 1848 kämpften die Menschen auf den Barrikaden gegen die Adelsherrschaft und für soziale und politische Rechte und für ein einiges Deutschland. Wissenschaftler und geschichtspolitisch Engagierte analysieren in diesem Buch die Erinnerungskultur der letzten Jahrzehnte: dazu gehören die Gedenkfeiern auf dem Friedhof der Märzgefallenen, neben der Frankfurter Paulskirche und der Festung Rastatt ein Gedenkort von herausragender nationaler Bedeutung, die Entwicklung der "Aktion 18. März" von einer eher belächelten Gruppe zu einer Bürgerinitiative mit parteiübergreifender und prominenter Unterstützung ebenso die Berliner Straßennamen und Gedenktafeln. Das breite Engagement hat Erfolge vorzuweisen: Der Platz vor dem Brandenburger Tor heißt "Platz des 18. März" und am 18. März wird in Berlin geflaggt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt sich einstimmig für den 18. März als nationalen Gedenktag in Deutschland mit dem Titel "Tag der Märzrevolution" ein.
Der Vertrieb von Produkten im Wege des Multi-Level-Marketing-Systems ist nicht nur in den USA weit verbreitet, sondern hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So bietet das Multi-Level-Marketing-System den Unternehmen eine kostengünstige Werbung, indem die Werbung von Kunden durch den Kunden selbst erfolgt. Die im System tätigen Verkäufer erhalten durch das Multi-Level-Marketing-System die Möglichkeit, ihre Vertriebstätigkeit flexibel auszunutzen. Den Abnehmern wird eine individuelle Beratung geboten. In der Rechtsprechung aber und auch in der Literatur wird das Vertriebssystem des Multi-Level-Marketing teilweise kritisiert und mit den gemäß § 16 Abs. 2 UWG strafbaren Systemen progressiver Kundenwerbung gleichgestellt. Hier setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht, inwieweit das Multi-Level-Marketing-System in den Bereich der progressiven Kundenwerbung einzuordnen ist. Sowohl das Multi-Level-Marketing-System als auch Schneeball- und Pyramidensysteme als Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung werden im Rahmen dieser Untersuchung unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG subsumiert und miteinander verglichen. Darüber hinaus geht die Verfasserin der Frage nach, aus welchem Grund die progressive Kundenwerbung unter Strafe gestellt ist. In einem weiteren Abschnitt wird geprüft, ob sich die Kriterien, die die Strafwürdigkeit progressiver Kundenwerbung begründen, auch auf das Multi-Level-Marketing-System übertragen lassen. Schließlich untersucht die Autorin, ob und inwieweit die Norm des § 16 Abs. 2 UWG einer Änderung bedarf.
;Gender Mainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit sind Begriffe, die heute nicht mehr nur in der Fachliteratur zu finden sind. Insbesondere Gender Mainstreaming wird als politisches Konzept aktuell diskutiert und stetig unter die Lupe genommen. Doch wie sieht eine (pädagogische) Realisierung in der Sozialen Arbeit aus? Das Buch setzt sich mit der pädagogischen Umsetzung ¿ der geschlechtergerechten Arbeit ¿ in den Handlungsfeldern der Kindertagesstätten sowie Jugendeinrichtungen auseinander. Diesbezüglich wurde im Ruhrgebiet eine Erhebung durchgeführt, die auf qualitativen Interviews basierte. Die Untersuchungsgruppe stellten Fachkräfte von 16 Einrichtungen dar. Insbesondere die Geschlechterrollen sind als fundamentale Basis der geschlechtergerechten Arbeit zu betonen, welche laut der Erhebung in verschiedenen Ebenen ihren Ursprung sowie vor allem eine stetige Weiterproduktion finden. Die Intention der Erhebung stellt eine aktuelle Diskussion hinsichtlich dieser bestehenden Geschlechterrollen, deren Vermittlung und vor allem bezüglich der bewussten Entgegensteuerung, mit Hilfe der geschlechtergerechten Arbeit in den zwei pädagogischen Kontexten, dar. Warum die geschlechtergerechte Arbeit notwendig sein könnte, wie die derzeitige Umsetzung in den interviewten Einrichtungen aussieht und vor allem, warum das Konzept sinnig sein kann, sind Aspekte, welche dieses Buch intensiv erläutert. Hier wird neben den diversen und umfangreichen Umsetzungsvariationen, ebenfalls der Blick auf die Politik und die Gesellschaft gerichtet, indem die interviewten Fachkräfte sich kritisch mit der derzeitigen Lage auseinandersetzen.
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Die Bearbeitung von Insolvenzkriminalität stellt seit Anfang der 80er Jahre eine wachsende Belastung für die mit der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität befassten Ermittlungsbehörden dar.
Diese Arbeit legt eine Ist-Sachstandsdarstellung dazu vor und stellt die Ermittlungstätigkeit der Polizei auf den Prüfstand. Dabei stellt sich heraus, dass die sehr unterschiedlichen Zahlen der Insolvenzkriminalität in den Bundesländern nicht auf eine unterschiedliche Strafverfolgung, sondern auf die Qualität der Bearbeitung durch die Polizeidienststellen zurückzuführen ist. Der vorliegende Forschungsbericht ist also ein deutliches Warnsignal in Bezug auf die Qualität der Ermittlungstätigkeit der Polizei im Bereich der Wirtschaftskriminalität.
Gewalt ist nicht nur eine Männerdomäne. Denn physische und psychische Gewalt wird sowohl vom männlichen, als auch vom weiblichen Geschlecht angewendet. Allerdings ist das Phänomen der Jungengewalt gut erforscht und bearbeitet, während die Anwendung und Ausprägung von Gewalt durch Mädchen und junge Frauen weitgehend unerforscht sind. Der Wissensstand über die Motive und die Ursachenkomplexe ist hier bisher eher gering. In dieser Studie wird auf der Basis von Leitfadeninterviews Licht ins Dunkel gebracht. Ausgangslage ist hierbei gezielt das weibliche Geschlecht und keine weiterführenden Thesen, die vom männlichen Geschlecht abgeleitet sind. Die betroffenen weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden kommen zu Wort, beschreiben ihre Lebenswelten und werden als Experten ihrer Selbst betrachtet. Zudem wird die Sichtweise der Zielgruppe objektiv pädagogisch und sozialwissenschaftlich analysiert und interpretiert. Ziel ist es einen umfassenden Einblick in das gewalttätige Verhalten von Mädchen und Frauen zu erlangen, deren Ausprägung festzustellen, die Ursachen herauszufiltern und die speziell für dieses Geschlecht mit sich einhergehenden Folgen zu analysieren. Ein Kernergebnis dieses Buches ist, dass Mädchen genauso massiv und schwerwiegend körperliche Gewalt einsetzen wie Jungen. Gewalt wird nicht nur gegen das eigene Geschlecht, sondern auch gegen Jungen und Männer gerichtet.
;Der persönliche Ausdruck des Menschen manifestiert sich massgeblich in seinen Bewegungen und in der Art und Weise, wie er mit seinem Körper und seinem Bekleidungsstil umgeht. Wie gibt sich ein Mensch, was möchte er ausdrücken? Systematisch werden in diesem Buch individuelle Bewegungsmuster definiert. Der Autor beschäftigt sich mit verschiedenen persönlichen Ausdrucksformen und Selbstdarstellungen des Menschen in Körperpflege und Kleidungsstil, losgelöst von den üblichen Themen wie Körpersprache, non verbaler Kommunikation, Mimik, Gestik oder Physiognomie. Viele Beispiele veranschaulichen die Inhalte. Der theoretischen Grundlage folgt die Einladung zu einer Selbsteinschätzung. Sich selber in seinen Bewegungsmustern und in der Beziehung zu Körper und Bekleidung zu erkennen, kann den Weg zu konkreten Lern- oder Veränderungsschritten öffnen. In nuancierter Form entwickelt der Psychodiagnostiker und Graphologe Markus Furrer psychologische Interpretationen. Der Autor legt einen neuen, in wissenschaftlicher Hinsicht vorsichtig formulierten ausdruckspsychologischen Ansatz vor, ausgehend von seiner langjährigen psychologischen Praxis-Erfahrung.
;Die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychologische Begutachtung im Strafverfahren ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal vieler Prozesse, insbesondere wenn es um Kapital- oder Sexualdelikte geht. Das Buch gibt eine interdisziplinäre Bestandsanalyse auf der Basis von Beiträgen von Praktikern und Forschern aus Justiz, Medizin/Psychologie und Pädagogik. Zunächst werden die grundsätzlichen Qualitätsmerkmale eines Gutachtens aus juristischer und praktisch gutachterlicher Sicht diskutiert. Ein besonderer Akzent wird entsprechend der Aufgabenstellung dieser Buchreihe hier bei der Beachtung der Spezifika der Begutachtung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern gesetzt. Da nicht zuletzt auch nach den Veränderungen im Sexualstrafrecht die Begutachtung von Sexualstraftätern und entsprechende prognostische Aussagen immer wieder zu heftigen öffentlichen Debatten geführt haben, wird unter anderem am Beispiel der Begutachtung und Behandlung von Sexualstraftätern konkretisiert, wie problematisch überzogene Anforderungen an Gutachter sind. Das Buch bietet somit Gutachtern einen guten Überblick über grundsätzliche Anforderungen, es ermöglicht aber auch dem Juristen, vorliegende Gutachten vor dem Hintergrund des dargelegten Wissenstandes in bezug auf die Qualität besser einzuschätzen. Diese interdisziplinäre Studie wendet sich also an Angehörige unterschiedlicher Berufsgruppen, die mit Begutachtung bzw. Rehabilitation von (jugendlichen, heranwachsenden) Straftätern zu tun haben: Juristen, Kriminologen, Mediziner, Psychologen, (Sozial-)Pädagogen. Mit Beiträgen von: Klaus M. Beier, Johannes Buchmann, Jürgen Eiben, Jörg Michael Fegert, Michael Gillner, Christian Göhre, Frank Häßler, G. Hinrichs, Ursula Jäger, Thomas Kaufholdt, Gunter Klosinski, Elke Krüger-Swistun, Dorothea Lübcke- Westermann, Ulrich Müller, Stefan Orlob, Heribert Ostendorf, Friedemann Pfäfflin, Cornelius Prittwitz, Ulrich Rehder, Detlef Schläfke,Hans-Ludwig Schreiber, Michael Schulte-Markwort, Gerd Schütze, Michael Walter, Gabriele Wolfslast.
;Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit von Submissionsabsprachen nach den Sondertatbeständen des deutschen, französischen und italienischen Rechts und würdigt einschlägige Initiativen auf EU-Ebene. Anlass der Darstellung waren die deutschen Tendenzen (von Gesetzgeber und Schrifttum) zur Einbeziehung des Veranstalters einer Ausschreibung in die Strafbarkeit von § 298 StGB. Der Schwerpunkt des deutschrechtlichen Teils liegt in der Analyse des Merkmals ¿rechtswidrige Absprache¿ bei konkludenter Verweisung auf § 1 GWB. Exemplarisch untersucht der Autor horizontale Absprachen wie Schutzangebote, Stillhalteabkommen, Bietergemeinschaften, Marktinformationssysteme und vertikale Absprachen zwischen Anbietern und der Veranstalterseite auf ihre Strafbarkeit hin. In paralleler Vorgehensweise stellt er dazu die Auslandsrechte und die europäischen Initiativen aus dem Grünbuch der Kommission, dem Corpus Juris und der ¿Europa-Delikte¿ dar und würdigt sie rechtlich. Aus der Summe der aufgeworfenen Kritik wird ein eigener Tatbestandsentwurf gebildet, der über die bisher inkriminierten Einflussnahmen auch die absprachebedingte ¿Nichtausschreibung trotz Ausschreibungspflicht¿ erfasst.
;Obwohl das Problem der Subventionskriminalität zum Nachteil der Europäischen Gemeinschaften immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist, fehlen ausreichend systematisierte und spezialisierte Untersuchungen zum Thema. Insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Thematik anhand von Fallakten und ein Vergleich dieser Taten mit den als Unregelmäßigkeiten bezeichneten Handlungen bzw. Sachverhalten fehlt bisher. Ziel des Buches ist es daher, einen vergleichenden Überblick zu gewinnen und die vorhandenen Daten mit einer Stichprobe aus einschlägigen Verfahren zu vergleichen. Dargestellt wird u.a. die Haushaltsstruktur der Gemeinschaften in ihrer Entwicklung und in den verschiedenen Ausgabenbereichen. Erörtert werden anschließend die rechtlichen Fragen in Bezug auf die Europäischen Gemeinschaften und die nach ihren Rechtsvorschriften bzw. die aus ihren Haushalten vergebenen Subventionen in § 264 StGB. Der Autor fragt danach, welche Kenntnisse der Europäischen Kommission über Suventionsbetrügereien im EG-Bereich zur Verfügung stehen und nach welchen Regelungen im Gemeinschaftsrecht die Europäische Kommission über Betrügereien zu unterrichten ist. Aufgabe des kriminologischen Teils der Arbeit ist es, einen zusammenfassenden Überblick über z.B. die vorhandenen Statistiken und empirischen Untersuchungen, die Polizeiliche Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik zu geben und deren Verwendbarkeit für die Betrachtung des Arbeitsgegenstandes, den Subventionsbetrugs zum Nachteil der EG, zu überprüfen. Im weiteren erfolgt eine Aktenauswertung von Ermittlungsakten aus zwei Stichproben von Ermittlungsverfahren. Der Autor, Dr. jur., ist selbständiger Rechtsanwalt in Meerane.
;Durch organisiert kriminelle und terroristische Aktivitäten und unter Ausnutzung globaler Mobilität von Personen, Waren und Kapital sowie technischer Innovationen ist die Kriminalitätsentwicklung von wachsender Internationalisierung geprägt. Diese Zwischenstaatlichkeit der Straftatbegehung birgt die Gefahr, mehrfach individuell zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Ursache hierfür liegt im Internationalen Strafrecht. Es begründet bei Delikten mit Auslandsbezug eine zwischenstaatliche Vervielfältigung nationaler Strafansprüche und setzt den Strafverfolgten dem Risiko von Simultanverfahren und iterativer Strafverfolgung und Bestrafung aus. Konflikte mit rechtsstaatlichen Schutzpflichten und Fundamentalprinzipien machen daraus ein Rechtsproblem. Gefragt wird, ob diesem Problem europaweit mit dem derzeit weitest reichenden Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot aus Art. 54 SDÜ begegnet werden kann. Unklar ist, welche Entscheidungen als >rechtskräftige AburteilungAburteilung< erscheint sachgerecht, doch liegt das zentrale Problem in der Bestimmung der zwischenstaatlichen Rechtskraftwirkung. Diesbezüglich werden vier Denk-Alternativen aufgezeigt und bewertet. Ein durch einheitliche Interpretation von Art. 54 SDÜ europäisierter ne-bis-in-idem-Grundsatz lässt jedoch das Problem internatonal-iterativer Strafverfolgung und Bestrafung ungelöst. Möglichkeiten seiner Internationalisierung werden deshalb angedacht. Doch selbst ein universelles Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot verhindert keine transnationalen Simultanverfahren. Deshalb wird seine Fortentwicklung um eine (über)individuell-konkrete-Kriterien-Gewichtung mit subsidiärem Final-Kriterium vorgeschlagen und erörtert.
;Bei gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen zwei Unternehmen ¿ sogenannten Konzernen ¿ ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Zivilrechtlich steht bei Abziehen von Geldern aus dem Tochterunternehmen zugunsten der Mutter eine Existenzvernichtungshaftung im Raum. Strafrechtlich stellt sich die Frage, ob der Tatbestand der Untreue verwirklicht wird. Da der Bereich des Konzernrechts durch eine enge Verbindung zwischen Zivil- und Strafrecht geprägt ist, waren zivilrechtlich die ¿Trihotel¿- und ¿Gammä-Entscheidungen zu berücksichtigen. Strafrechtlich soll die Problematik im Hinblick auf die ¿Bremer-Vulkan¿-Entscheidung diskutiert werden. Zunächst sind hier die verschiedenen Ansichten kritisch zu beleuchten. Anschließend wird getrennt nach faktischen und Vertragskonzernen sowie nach den Gesellschaftsformen ¿GmbH¿ und ¿AG¿ untersucht, ob den Gesellschafter eine Vermögensbetreuungspflicht trifft, was im Endeffekt bejaht wird. Bei der Frage, wann ein Handeln des Gesellschafters pflichtwidrig ist, wird allein ein Stammkapitaleingriff als tatbestandsmäßig erkannt, wobei ¿ nach Ansicht des Autors ¿ strafrechtliche Besonderheiten der Bilanzierung zu beachten sind. Der sog. Existenzvernichtende Eingriff wird u.a. wegen Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes abgelehnt. Einen Schwerpunkt legt der Autor auch auf die Untersuchung von konzernspezifischen Problemen bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
;Der Autor entwickelt das Konzept eines narrativen Konstruktivismus und grenzt sich von der Vorstellung ab, Historiographie sei in der Lage, vergangenes Geschehen abzubilden. Vielmehr konstruiert der Historiker Geschichtsbilder, die seinen Intentionen und Denkmustern entsprechen. Historiographie artikuliert sich vor allem in Narrationen, die Dauer und Wandel im Laufe der Zeit darstellen. Der narrative Konstruktivismus hat unmittelbare Konsequenzen für die Hermeneutik, aber auch für die Gestaltung des Geschichtsunterrichts. Hier geht es um die Frage, ob SchülerInnen größere Fortschritte machen, wenn sie in lehrerzentrierten, instruktiven oder in konstruktiven Situationen lernen, in denen sie die Fragestellung, die Sozialform, die Methode und das Endprodukt ihrer Arbeit selbst bestimmen dürfen. In diesem Zusammenhang wird auf erste empirische Untersuchungen zurückgegriffen, die Lernprogression mit Hilfe von concept maps und Kurzessays erfassen. Außerdem werden konkrete Beispiele von Projektarbeit analysiert und ein Modell entwickelt, wie konstruktiver Unterricht geplant werden kann. Die Darstellung schließt mit dem Vergleich verschiedener Kompetenzmodelle und entwickelt einen eigenen Entwurf, der den Schwerpunkt auf narrative und hermeneutische Kompetenz legt. Das Buch knüpft an die Geschichtsphilosophie Jörn Rüsens und die Wissensoziologie Peter Berger und Thomas Luckmanns an und verbindet sie unter anderem mit den allgemeindidaktischen Entwürfen Kersten Reichs und Rolf Arnolds sowie der Projektmethode Karl Freys. Es richtet sich an an geschichtstheoretisch Interessierte, an GeschichtsdidaktikerInnen, an die KollegInnen in der Schule und an Studierende der Fächer Geschichte, Philosophie und Pädagogik.
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Dieses Buch gibt Einblick in die aktuelle Heimerziehungspraxis. Es untersucht den Umgang mit männlichen Jugendlichen, die aufgrund ausgeprägter Sozialverhaltensstörungen als besonders schwierig gelten. Der Autor beleuchtet das wiederholte Scheitern von Hilfeprozessen dabei aus zweidimensionaler Sicht - zum einen aus der Perspektive des Pädagogen, zum anderen aus der Erlebnis- und Wirklichkeitskonstruktion des betroffenen Jugendlichen. Beide, der Pädagoge und der Jugendliche, stehen vor einer schier unmöglichen Aufgabe: Unterschiedliche Absichten, Erziehungspraktiken, Freiheitsvorstellungen, Bildungsnotwendigkeiten und Akzeptanzbedürfnisse zu einem für den Jugendlichen gehbaren Weg zusammenzuführen. Das Ziel ist ein Leben in der Gesellschaft, das sich abseits von Gewalt und drohender Kriminalität in Eigenverantwortung organisieren lässt.
Die Arbeit belegt, wie sich Bindungsentbehrungen in früher Kindheit in jugendlichen Lebens¬lagen auswirken können und zeigt Brücken, über die der Pädagoge einen Zugang zum Jugendlichen und seinen spezifischen Problemen finden kann.